Waldbildungstag in Asbach

Die Ausweisung von Baugebieten, Maßnahmen des Straßenbaus o.ä. stellen Eingriffe in Natur und Landschaft dar, die durch einen naturschutzfachlichen Ausgleich kompensiert werden müssen. Gerade  im waldreichen Kreis Neuwied besteht häufig  eine Möglichkeit darin, diesen Ausgleich  durch Umwandlung von Nadelwäldern  in Laubwaldmischkulturen zu erbringen. Grundsätzlich können dabei  sowohl Flächen im Besitz der Gemeinden wie auch Privatwaldflächen in ein  naturschutzfachliches Ausgleichskonzept einbezogen werden. Bei der Umsetzung der naturschutzfachlichen Maßnahmen ergeben sich für die Forstbetriebe neue Perspektiven und Auflagen bei der Bewirtschaftung ihrer Waldflächen. Die Vorsitzende des Kreiswaldbauvereins Dr. Gisela Born-Siebicke konnte daher zahlreiche Waldbesitzer anlässlich einer Informationsveranstaltung zu diesem Thema im Asbacher Land begrüßen.

 

Welche Entscheidungen bei der  Durchführung von naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnehmen für einen Forstbetrieb zu treffen sind, erläuterte  Johannes Müller aus Germscheid,  Mitglied im Vorstand des Kreiswaldbauvereins. Der Waldbesitzer betreut  seit einigen Jahren eine solche Umwandlungsmaßnahme  im Asbacher Land, die in diesem Falle  ausschließlich auf Privatwaldflächen erfolgt.

Wichtige Fragestellungen waren dabei unter anderem:

 

  1. Welcher Zeitrahmen steht zur Verfügung?
  • Kann die Umwandlung des Nadelwaldbestandes und die Anpflanzung von Laubholz     

sukzessive über mehrere Jahre hinweg erfolgen und können dadurch Erlöse aus dem Verkauf von hiebreifem Holz  erzielt  werden?

  • Muss die Fläche sofort komplett geräumt werden  und entstehen damit erhebliche Kosten für die Beseitigung der Wurzelstöcke und zur  Pflanzvorbereitung?

2.  Werden bei einer Räumung der Ausgleichsfläche zusätzliche  Maßnahmen zur

     Stabilisierung der Waldränder der Nachbarwaldflächen notwendig?

3.  Mit welchen standortgerechten Baumarten soll der künftige Bestand begründet werden

     und welche naturschutzfachliche Auflagen müssen berücksichtigt werden?

4.  Wie hoch  ist der Wildschadensdruck im Revier und welche Methoden des Verbiss- und

Fegeschutzes für die Laubholzkultur  sind  geeignet, um eine Gatterung der Kulturfläche zu vermeiden?

Vorstandsmitglied Johannes Müller  führte die Waldbesitzer durch die Aufforstungsfläche mit vierjährigen Buchen und Eichen. Den Besuchern fiel die weiträumige Pflanzung in großen Reihenabständen  ins Auge mit einer vergleichsweise geringen  Pflanzzahl von ca. 100 bis 200 Stück je Hektar. „Hier stehen  teilweise  weniger forstwirtschaftliche Aspekte im Vordergrund als eher die Erfüllung von Vorgaben des Artenschutzes wie z.B. die Schaffung eines  Fledermauskorridors zwischen zwei Biotopräumen.“  Den Einzelschutz der Jungpflanzen z.B. mit  Wuchshüllen beurteilte er eher kritisch, da arbeitsintensiv bei der Pflanzung und Pflege. Die  Kulturpflege erfolgte äußerst angepasst unter Einbeziehung  der natürlichen Sukzession mit dem Ziel, in einem Zeitraum von  ungefähr zehn Jahren einen Laubwald zu entwickeln. „Allerdings wird dieser  Laubwald aufgrund der Naturschutzvorgaben ein anderes als das gewohnte Bild einer Laubholzjungkultur bieten“,   so Johannes Müller.

 

Soweit  Ausgleichsmaßnahmen auf Privatwaldflächen erfolgen, ist eine langfristige Bindung der Bewirtschaftung  notwendig. „Die  Eigentümer müssen in diesem Falle bereit sein, eine dauerhafte Umwandlung ihrer Waldbestände vorzunehmen. Sie sollten genau prüfen wie eine solche Maßnahme sich langfristig in ihr  Betriebskonzept einfügt“, so die Vorsitzende des Kreiswaldbauvereins  Dr. Gisela Born-Siebicke.

 

Den Abschluss dieser interessanten Exkursion bildete der Besuch in der Schreinerei von Johannes Müller. Hier stellte der passionierte Waldbesitzer seine Hackschnitzelheizung vor, die alle Räume der Schreinerei  mit Wärme versorgt. Vorgeschaltet ist ein Hacker, der die Sägereste aus der Werkstatt und die Resthölzer aus den Durchforstungen  im eigenen Wald zerkleinert und dann der Heizung zuführt.