Kreiswaldbauverein startet erfolgreich in die Holzvermarktung

Die Forstbetriebsgemeinschaft KWBV Neuwied hatte Anfang Juni zu einem Waldbildungstag auf den Holzlagerplatz am Asberg bei Kretzhaus eingeladen und so konnte der 1. Vorsitzende Uwe Werner eine Vielzahl von interessierten Privatwaldbesitzern begrüßen. Auf dem Platz lagen 12 fm Eichenstämme in unterschiedlicher Stärke, Länge und vor allem Güteklasse. Obwohl weitgehend (nur) von durchschnittlicher Qualität wurde ein Gesamtpreis von rd. 3000 EUR erzielt.

 

Danach erläutert der Privatwaldbetreuer Dieter Steinebach das Verfahren der Holzvermarktung. Grundlage hierfür ist die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) In der Anlage VI der Vereinbarung wird dabei das „Messverfahren für Rohholz“ festgelegt. Zielgröße ist das Festgehaltsvolumen (V) in Festmeter ohne Rinde. Das berechnete Festgehaltsvolumen wird einem Kubikmeter (1 cbm) Holz gleichgesetzt. Der Mittendurchmesser (d) ist in der Stammmitte zu messen. Die Messung des Mittendurchmessers ist dabei differenziert nach der Mittenstärke vorzunehmen. Bei der manuellen Vermessung von Stammholz in Rinde sind angemessene Rindenabzüge vorzunehmen, die im Regelfall in automatisierter Form erfolgen. (ca. 1 – 5 cm). Die Algorithmen, die für die Berechnung des Volumens und zur Ermittlung der Qualitätsparameter von Stammholz im Rahmen der elektrischen Werksvermessung Anwendung finden, werden der der Rahmenvereinbarung „Werksvermessung“ beschrieben.

 

Im Anschluss erklärte Förster Steinebach die Qualitätssortierung des Stammholzes; hierfür wird das Merkblatt für Eichstammholz zu Grunde gelegt. Grundsätzlich wird beim Eichen-Stammholz nach vier Güteklassen (A, B, C und D) unterschieden. In der Regel entspricht das Holz in der hiesigen Region den Klassen B bis D. Ganz wichtig war auch noch der Hinweis und die Vorführung eines „Splittersuch-Gerätes“ Bei den vorliegenden Stämmen gab es keine Anzeige; ansonsten sind die Stellen mit Splitterverdacht zu kennzeichnen.

 

Der Vorsitzende Uwe Werner ging auch noch einmal auf das Verfahren zur Nutzung des Holzsammelplatzes für den Privatwaldbesitzer ein. Ganz wichtig ist am Anfang eine Begutachtung der Stämme durch Vertreter der Forstbetriebsgemeinschaft und danach eine schriftliche Vereinbarung. Der Verkauf des Holzes erfolgt immer im Auftrag des Waldbesitzers. Eine Mindestmenge für den Anlieferer besteht nicht und ebenfalls gibt es keine Obergrenze. Der Stammdurchmesser sollte (mindestens) bei ca. 25 cm und die Länge bei 3 m liegen. Letztlich ist die Angabe der (privaten) Steuernummer erforderlich.

Vorführung GPS-Gerät

Danach gab der Geschäftsführer des KWBV Martin Werner eine Ein- und Vorführung des neuen GPS-Gerätes „Terminos, welches der Verein zur Auffindung von Grenzpunkten  angeschafft hat. Das Gerät ist weitgehend zielgenau auf den cm; bei ungünstigen Verhältnissen gibt es eine Abweichung von wenigen cm. Der Einsatz des GPS-Gerätes kann von allen Mitgliedern des Kreiswaldbauvereins gegen eine Gebühr geordert werden. Die Bedienung des Gerätes erfolgt durch den Vorstand. Weitere Infos zum Verein im Internet: www.Kreiswaldbauverein-Neuwied.de

Kreiswaldbauverein-Neuwied e.V. stellt das vor kurzem angeschaffte GPS-Gerät dem Forstamt Dierdorf vor!

Foto: Kreiswaldbauverein-Neuwied

Am Dienstag, den 11. Juli 2023 konnte der 1. Vorsitzende Uwe Werner den Forstamtsleiter des Forstamtes Dierdorf Herr Uwe Hoffmann sowie 9 weitere Förster vom Forstamt Dierdorf zu der Vorführung des neuen GPS-Gerätes „Terminos“ begrüßen. Das GPS-Gerät wurde von der Forstbetriebsgemeinschaft zur Auffindung von Grenzpunkten angeschafft und soll den Waldbesitzern die Grenzfindung erheblich erleichtern. Die Arbeitsweise von dem Gerät ist auf den cm. Zielgenau, bei ungünstigen Verhältnissen ist eine Abweichung von wenigen Zentimetern möglich. Für die praktische Vorführung wurde eine Waldparzelle in St. Katharinen ausgewählt. Die Teilnehmer waren von der

Genauigkeit sehr überrascht und vor allem über die Genauigkeit im dicht belaubten Baumbestand.     

Bei besonders kleinen Waldparzellen ist es sonst recht schwierig den genauen Grenzverlauf zu finden. Gerade im Grenzbereich zu anderen Grundstücken stellt sich oft die Frage, „Wem gehört der Baum eigentlich“? An dieser Stelle punktet natürlich ein zielgenaues GPS-Gerät und gibt somit einen schnellen Aufschluss. Das Gerät arbeitet mit entsprechendem Kartenmaterial (Basiskarten dienen den Daten der Landes- und Katasterämter) sowie dem Korrektur-Dienst der einzelnen Bundesländer. Nach der praktischen Vorführung wurden die technischen Einzelheiten in reger Beteiligung der Teilnehmer besprochen und hinterfragt.

Der Forstamtsleiter Herr Uwe Hoffmann und der Privatwaldbetreuer Herr Dieter Steinebach lobten die Anschaffung des GPS-Gerätes! Vorrangig wurde die große Zeitersparnis gegenüber der herkömmlichen Methode, die Waldparzelle mit dem Bandmaß zu bestätigen erwähnt. Alle Teilnehmer freuten sich, dass Sie an der Vorführung teilnehmen durften und den Einsatz des GPS-Gerätes bevorzugen werden.