„Erstellung und Ausarbeitung eines Waldbaulichen Gutachtens“

Kreiswaldbauverein-Neuwied lud zur

„Erstellung und Ausarbeitung eines Waldbaulichen Gutachtens“

ein.

 

Mit der Erstellung eines Waldbaulichen Gutachtens für die einzelnen Jagdbezirke soll festgestellt werden, ob und inwieweit die Erreichung der waldbaulichen Zielsetzung als berechtigter Anspruch der Forstwirtschaft durch den Einfluss des Schalenwildes gefährdet ist.

Das Gutachten stützt sich auf die objektiv feststellbaren, aktuellen Verbissschäden und Schälschäden bzw. die vorhandenen Schutzmaßnahmen.

Abhängig vom Ergebnis der letzten Stellungnahme beträgt der Zeitraum zwischen den Aufnahmen im jeweiligen Jagdbezirk 3 bis 5 Jahre. Die Aufnahme der Verbissschäden erfolgt in den Monaten März und April, die Schälschäden werden im August aufgenommen. Herr Forstdirektor Uwe Hoffmann und der Revierleiter Herr Christoph Kirst vom Forstamt Dierdorf werden uns die Erstellung und Ausarbeitung im Revier Bad Hönningen erklären.