Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ab dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union anzuwenden. Diese hat u.a. zum Ziel, die Rechte auf informelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union zu konkretisieren und praktisch umzusetzen. Nicht nur Unternehmen, Behörden und Institutionen sind verpflichtet, die Regeln der Datenschutz-Grundverordnung und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes umzusetzen, sondern auch alle Vereine, einschließlich gemeinnützigen, nicht eingetragenen oder nicht rechtsfähigen Vereinen.

Tätigkeitsverzeich: Forstbetriebsgemeinschaft Kreiswaldbauverein-Neuwied e. V.